Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Toilettenwagen der Aaa Entspannung und Wohlfühllösungen der Gesellschaft Wackermann & Schweda & Ilzig & Hoffmann & Busam GbR mit Sitz in Adolf-Sandberger-Str. 6, 81243 München (nachfolgend AAA genannt).

1.    Allgemeines

Grundlage aller Angebote, Verträge und Leistungen seitens AAA sind die nachfolgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (AGB).

Mit der Beauftragung von Dienstleistungen der AAA erkennt der Kunde die AGB von AAA an. Sofern nicht eine abweichende und schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde, gelten die AGB uneingeschränkt.

Gegenüber einem Kunden, der nicht Verbraucher gem. § 13 BGB ist, gelten sie ausschließlich. Sie gelten in diesem Fall auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.    Vertragsgegenstand

2.1. Vermietung von Toilettenwagen

Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von Toilettenwagen und deren Reinigung. Die Toilettenwagen inklusive Zubehör werden in funktionsfähigen, gereinigten und entleerten Zustand geliefert (protokollierte Übergabe). Zusätzliche Dienstleistungen wie die Reinigung oder Entleerung der Auffangbehälter werden nach schriftlicher Vereinbarung durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung seitens AAA festgelegt wird. Der Zugang zu den Toilettenwagen bzw. Zubehör ist vom Kunden zu gewährleisten.

2.2. Zahlungsbedingungen

Die Miete ist bei Mietbeginn ohne Abzugnach Eingang der Rechnung auf das in der Rechnung oder im Auftrag genannte Konto von AAA zur Zahlung fällig. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

Der Mieter stimmt jederzeit widerruflich zu, dass AAA ihm Rechnungen als PDF-Datei an die bei Anmietung oder sonst eine von ihm ange­gebene E-Mail-Adresse übersenden darf (§ 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UstG). Ein Widerspruch hat nur Auswirkung auf zukünftige Rechnungen. Wählt AAA diese Rechnungsform und hat der Mieter nicht widersprochen, so verzichtet der Mieter auf das Recht einer zusätzlichen Rechnung in Papierform. Der Mieter ist verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gültig und der Empfang der Rechnung auf diesem Account möglich ist. Eine als PDF-Datei elektronisch versandte Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie derart in den Macht­bereich des Empfängers (E-Mail-Posteingang) gelangt, dass dieser bei Annahme gewöhnlicher Umstände die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.

AAA kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungsziele nicht fristgemäß leistet. Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist nach Erhalt der 1. Mahnung stehen AAA 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch AAA anerkannt wurden.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

2.3. Stornierung

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird. Beide Vertragsparteien werden in diesem Fall von ihren Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Bei Rücktritt/Storno vom Mietvertrag seitens des Mieters werden…

(1) bis 60 Tage vor der Veranstaltung 20% der Vertragssumme

(2) zwischen 59 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 75% der Vertragssumme

(3) bei weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 100% der Vertragssumme

…fällig.

2.4. Kaution

Die Kaution wird im individuellen Vertrag festgelegt und ist sieben Tage im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Miet­sache, besteht.

2.5. Rückgabe / Beendigung der Mietzeit

Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist das Mietobjekt zurückzugeben, es sei denn, die Parteien vereinbaren gesondert, schriftlich und im gemeinsamen Einvernehmen eine Verlängerung der Mietzeit. Die vertraglich vereinbarte Mietzeit endet bei Abholung durch AAA mit dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt oder nach erfolgtem Rücktransport an den vertraglich vereinbarten Ort durch den Mieter mit dem Datum der Rücklieferung an AAA. In beiden Fällen ist ein Übergabeprotokoll von beiden Seiten zu unterzeichnen.

Die vorzeitige Rückgabe des Toilettenwagens oder des Zubehörs befreit den Kunden nicht von seiner Pflicht den Mietzins zu zahlen.

3. Aufstellungsort

Der Mieter ist bei Anlieferung von Toilettenwagen zusätzlich verpflichtet, einen Stellplatz für diesen bereit zu halten und AAA diesen 30 Tage vor Mietbeginn bzw. vor Vertragsabschluss, sofern zu diesem Zeitpunkt der Mietbeginn in weniger als 30 Tagen liegt, zu nennen.

Sofern Toilettenwagen auf Kundenwunsch im öffentlichen Bereich, insbesondere auf Straßen oder Wegen abgestellt werden, sind sie vom Kunden im Sinne der Straßenverkehrsordnung zu sichern. Es sind vom Kunden die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Soweit er­for­der­lich ist der Kunde verpflichtet, eine entgeltpflichtige Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Amt einzuholen und uns diese un­auf­ge­for­dert vorzulegen. Baustellen, Lagerplätze, Grundstücke und Gehwege sind vom Kunden so herzurichten, dass diese von Fahrzeugen zum Zwecke der Auftragsausführung bedenkenlos befahren werden können.

Ein Umstellen, Umbauen oder Bewegen des Toilettenwagens sind während der Mietdauer nur gestattet, wenn dies im Voraus mit AAA schriftlich vereinbart wurde und die Hinweise für die korrekte Aufstellung befolgt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, AAA jederzeit Zugang zu den Mietgegenständen zu gewähren. Durchfahrten müssen mindestens 2,6 m breit und 3,2 m lichte Durchfahrtshöhe haben, so dass die Servicefahrzeuge durchfahren können. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenwagen für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten. Das Gleiche gilt bei der Anlieferung und Abholung der Toilettenwagen, des Zubehörs und bei der Tankentleerung.

4. Termine

Die Toilettenwagen müssen mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Liefertermin bestellt sein, um eine termingerechte Lieferung zu gewährleisten. Bereitstellungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie seitens AAA schriftlich bestätigt wurden.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des Vertrages.

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.), soweit diese von AAA zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache bei AAA über die sachgemäße Benutzung zu informieren. In Waschbecken, Pissoirs, Toiletten und Zubehör – insbesondere Auffangbehälter – dürfen Abfälle, Asche, schäd­liche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen bzw. gegossen werden. Der sachfremde Gebrauch führt dazu, dass AAA etwaige Mehrkosten für Entsorgung, Reinigung etc., sowie Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

(2) Der Mieter haftet gegenüber AAA für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorg­falts­pflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

(3) Der Mieter hat AAA einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter AAA den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Auch ein Verlust einer Mietsache muss umgehend angezeigt werden. Sofern im Mietvertrag nicht gesondert aufgeführt, beläuft sich der Wiederbeschaffungswert der Mietsache auf eine Höhe von 40.000€. Dieser muss umgehend an AAA entrichtet werden, um weitere Mietausfälle zu verhindern.

(4) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes AAA in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie von AAA erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann AAA für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in § 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre.

(5) Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. [JI1] 

(6) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Anhänger auf dem Zielort/Gelände stehen und betrieben werden darf. Genehmigungen sind vorher vom Mieter einzuholen. Etwaige anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei entstehenden Strafen gehen die Kosten zu Lasten des Mieters.

(7) Vorher festgelegte Termine und Uhrzeiten zur Aufstellung und Abholung müssen eingehalten werden. Wartestunden werden mit 50€ + MwSt. pro angefangene Stunde berechnet.

(8) Der Kunde ist verpflichtet die Mietsache vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung bis zur protokollierten Rückgabe entstehen. Insbesondere trägt der Kunde das Risiko von Verlust und Diebstahl. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses bleibt insoweit unberührt. Aus nicht sach­gemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Kunden zu tragen.

(9) Stark verschmutzte Mietgegenstände: Sind die angemieteten Gegenstände bei Rückgabe stark verschmutzt, so können zusätzliche Reinigungskosten je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

6. Pflichten des Vermieters

AAA verpflichtet sich, dem Mieter den Toilettenwagen samt Zubehör für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.

AAA hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Falls eine Anlieferung seitens AAA vertraglich festgelegt worden ist, ist AAA verpflichtet den Toilettenwagen samt Zubehör zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort abzuliefern. Eine Verzögerung von bis zu einer Stunde ist nicht als Verzug zu werten.

AAA ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch die Benutzung vom Toilettenwagen oder Zubehör an Nichtmietobjekten entstehen.

7. Haftung

AAA haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens AAA, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von AAA beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vor­sätz­lichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seitens AAA und seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet AAA nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typ­isch­erweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit AAA bzw. die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AAA nicht vor­sätz­lich gehandelt haben.

In dem Umfang, in dem AAA eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat, haftet AAA auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Mietsache eintreten, haftet AAA allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

AAA haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Ver­trags­pflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. AAA haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt ins­be­son­dere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

Soweit die Haftung von AAA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mit­ar­beitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von AAA.

Der Mieter ist für die gemieteten Gegenstände verantwortlich. Für die ­Anhänger besteht eine Teilkaskoversicherung.­­­­­ Diese deckt Schäden im Falle von Diebstahl, Brand, Explosion und Elementarereignissen, sowie Kurzschluss-, Glas- und Wildschäden. Die Selbstbeteiligung von 150,00 EUR trägt im Schadensfall der Mieter. Im Falle von Diebstahl oder Unfall ist unbedingt die Polizei hinzuzuziehen.

Anzeigepflicht bei Unfall im Straßenverkehr: Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. AAA ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter AAA, sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

Bei Auftreten von Schäden, dürfen Reparaturen nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den AAA hierdurch erleidet. Bei irreparablen Schäden oder Verlust/Diebstahl eines Mietobjektes gilt der unter „Pflichten des Mieters“ aufgeführte Wiederbeschaffungswert für die Schadens­re­gu­lie­rung, sofern nicht explizit im Mietvertrag geregelt.

8. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen und geschäftlichen Daten einverstanden. Diese werden nicht zu anderen Zwecken als zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich, an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten werden von AAA in Über­ein­stim­mung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. Mit der Nutzung der Website oder weiteren Kommunikations­wegen von AAA erkennt der Nutzer an, dass diese vorrangig der Kontaktaufnahme mit potenziellen neuen Kunden durch Weckung des Nutzer­in­ter­esses an den Dienstleistungen von AAA dienen, und erklärt sich mit der hier beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Ein Wider­spruch und damit die Löschung der personenbezogenen Daten ist jederzeit als Aufforderung per E-Mail an info.website@aaa-entspannung.de oder an die Postanschrift möglich.

9. Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, in Abhängigkeit vom Streitwert die Gerichte am Sitz von AAA örtlich zu­ständig. AAA ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

Gerichtsstand ist München und es gilt deutsches Recht.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirk­samen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

11. Schlussbestimmungen

Nebenabreden oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Bestim­mung. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, statt der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen am nächsten kommt.